Gorch-Fock-Schule Blankenese
FörderkonzeptEine Schule für alle Kinder
An unserer Schule gestalten wir den Unterricht so, dass jedes Kind sein Leistungspotential ausschöpfen kann. Durch individualisierende und differenzierende Maßnahmen unterstützen wir die Stärken aller Schülerinnen und Schüler und bieten ihnen zur Verbesserung ihrer Schwächen Hilfen an.
Im Folgenden beschreiben wir die Maßnahmen, die wir ergreifen, um unsere Ziele zu verwirklichen.
1. Förderung und Forderung für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule
a. Pilotphase im Schuljahr 2025/26: „Segeln“ in Jahrgang 2
In diesem Schuljahr erproben wir eine neue Alternative zum Förderband: die Segel-Stunde. Die Schülerinnen und Schüler haben in dieser Stunde, die fest im Stundenplan verankert ist, die Möglichkeit selbstständig gemeinsam zu lernen. Jedes Kind kann auf seinem individuellen Leistungsstand und mithilfe handlungsorientiertem Unterrichtsmaterials Stärken weiter ausbauen oder Schwächen bearbeiten. Dies geschieht im Klassenverband und wird von zwei Lehrkräften betreut. Zeitgleich findet die Sprachförderstunde statt, in der einzelne SchülerInnen mit einer weiteren Lehrperson an ihren individuellen Lernzielen in Kleinstgruppen arbeiten.
Die Themengebiete des Segelns entsprechen denen des ehemaligen Förderbandes:
-
Sprache (lesen, schreiben, vortragen)
-
Zahlen (Grundrechenarten, Geometrie, Knobelaufgaben)
-
Natur und Technik (forschend-entdeckend die Natur erkunden, zu selbstgewählten naturkundlichen Themen forschen bzw. Lernsoftware zu verschiedenen Themen am PC /Tablet kennenlernen und nutzen)
Warum erproben wir die Segel-Stunde?
Wir sind überzeugt von der Neuausrichtung, weil dieses Kurssystem dazu dient, sowohl die Stärken der einzelnen Kinder zu fördern als auch ihre individuellen Schwächen aufzufangen. Gleichzeitig können wir es auch bei angespannten Vertretungssituationen zuverlässiger stattfinden lassen.
-
Kinder mit einzelnen oder isolierten Schwächen können in kleinen Gruppen mit Hilfe von Stützmaßnahmen in die Lage versetzt werden, Lücken zu schließen, um dem Klassenunterricht zu folgen oder spätere Probleme zu vermeiden.
-
Angebote, die vorhandene Stärken ausbauen und teilweise über das im Unterricht Vermittelte hinausführen, erhöhen nachweislich die Lernmotivation und helfen somit, zusätzliche wertvolle Kompetenzen zu erwerben.
b. Kreativband in Jahrgang 4
Unser „Kreativband“ entstand im Schuljahr 2024/25 aus den ehemaligen Wahlpflichtkursen. Jedes Kind aus Jahrgang 4 nimmt im Laufe des Schuljahres an vier verschiedenen Kreativbandkursen teil. Die Kurse wechseln vierteljährlich und finden jeden Mittwoch in der ersten Stunde statt.
Im Kreativband besucht jede Schülerin / jeder Schüler einen digitalen Kurs und nimmt in den anderen drei Quartalen an Kursen aus dem Bereich Handwerk/Kunst teil. In diesem Schuljahr haben wir folgende Kurse im Angebot: Digital kreativ, Basteln mit Pappmaché, Künstler dieser Welt, Schattenspiele, Technik und Handwerk, Origami, Werken, Töpfern, Kunstwerkstatt und Mosaike.
2. Förderung für Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik benötigen
Auf der Grundlage von spezifischer Diagnostik werden die zu fördernden Schülerinnen und Schüler in den Lernbereichen Deutsch und Mathematik ermittelt.
a. Förderstunden am Vormittag
Die Schülerinnen und Schüler werden am Vormittag in kleinen Gruppen oder durch Doppelbestzungen während des Unterrichts unterstützt und gefördert. In den Zeugniskonferenzen benennen die Klassen- bzw. Fachlehrkräfte die Schülerinnen und Schüler für die Lese- und/oder Rechtschreibförderung und die Mathematikförderung. Die Kinder gehen dann in Jahrgang 2, 3 und 4 aus dem Unterricht ihrer Klasse heraus und werden individuell in Absprache mit den FachlehrerInnen gefördert oder sie werden innerhalb des Klassenverbandes durch Doppelbesetzungen unterstützt und gefördert. Diese Gruppen können auch jahrgangsübergreifend sein. Der Förderzeitraum wird individuell für das Kind von der Klassenlehrerkraft und der Förderlehrkraft festgelegt.
b. Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben (§28a)
Zweimal im Schuljahr führen wir mit allen Kindern den standardisierten Rechtschreib-Diagnosetest „Schnabel“ durch. Liegen die Ergebnisse des Tests unter dem Prozentrang 16 nimmt das Kind an der Sprachförderung der Schule teil. Diese ist in Kleingruppen organisiert und wird von einer Förderlehrkraft in enger Absprache mit der Fachlehrerin durchgeführt.
Ebenso nehmen auch Kinder an der Sprachförderung teil, die im Lese-Diagnosetest einen Prozentrang ≤ 10 erreicht haben.
Darüber hinaus erhalten Kinder mit nicht deutscher Herkunftssprache zusätzliche Unterstützung durch Doppelbesetzungen oder Förderstunden in Kleingruppen.
c. Mathematikförderung für Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Rechnen
In jedem Schuljahr führen wir mit allen Kindern den standardisierten Diagnosetest „HaReT – Hamburger Rechentest“ durch. Liegen die Ergebnisse des Tests unter dem Prozentrang 11 nimmt das Kind an der Mathematik-Förderung der Schule teil. Diese ist in Kleingruppen organisiert und wird von einer Förderlehrkraft in enger Absprache mit der Fachlehrerin durchgeführt.
d. Förderstunden am Nachmittag – Fördern statt Wiederholen (§45)
Wird in den Zeugniskonferenzen oder im Laufe des Schuljahres festgestellt, dass ein Schüler / eine Schülerin das Klassenziel in einem Fach (bzw. in Teilbereichen) wahrscheinlich nicht erreichen wird, wird er / sie im Rahmen der Maßnahme „Fördern statt Wiederholen“ am Nachmittag in kleinen Gruppen gefördert.
Organisiert wird das folgendermaßen: In den Zeugniskonferenzen werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 2 bis 4, die sehr schwache Leistungen in den Hauptfächern Mathematik und/oder Deutsch erzielen, von dem/der FachlehrerIn bzw. KlassenlehrerIn vorgeschlagen. Nach Elterngesprächen und einer Fallkonferenz, die mit der Förderkoordinatorin durchgeführt wird, wird die Fördermaßnahme eingeleitet.
3. Individuelle Förderpläne für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Jede Schülerin und jeder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat gemäß § 12 Hamburger Schulgesetz einen Anspruch auf eine individuelle Förderplanung, aus der der jeweilige Unterstützungsbedarf und die Optionen zur Realisierung der Förderung hervorgehen. Die Erstellung des Förderplanes geschieht im multiprofessionellen Team bestehend aus der Sonderpädagogin und der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer, sowie der an der Förderung beteiligten Personen in Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten und den Kindern selbst. Hier werden individuelle Ziele festgelegt und die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen ermittelt. So entsteht in den Klassen ein erhöhter Personaleinsatz durch die Sonderpädagogin, ErzieherInnen und durch Doppelbesetzungen von Lehrkräften. Auch wird mit unterschiedlichen Medien und Materialien qualitativ und quantitativ differenziert, wenn dieses erforderlich ist, um dem Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf das Lernen in der Gruppe zu ermöglichen.
Ansprechpartnerin: