Gorch-Fock-Schule Blankenese

Die wichtigsten Aufgaben des Elternrats

lassen sich aus dem Hamburger Schulgesetz (§ 72) ableiten:


Der Elternrat soll

  • die Eltern über wichtige Schulfragen und Entscheidungen der Schulleitung/ Schulkonferenz informieren.
  • mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zusammenwirken und
  • sich im Einzugsgebiet der Schule im Rahmen der von der Schulkonferenz vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Schule einsetzen.

Darüber hinaus hat der ER die Möglichkeit, Stellungnahmen in folgenden Fällen abzugeben:

  • Bei Beschlüssen der Schulkonferenz von grundsätzlicher Bedeutung und
  • bei der Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schulstufen oder deren Verlegung an andere Schulen.

Mehr Informationen zur Elternmitwirkung in der Schule finden Sie im Elternratgeber: Wir reden mit und im Schulgesetz.